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EMPFEHLUNG (EU) 2019/1658 DER KOMMISSION vom 25. September 2019 zur Umsetzung der Energieeinsparverpflichtungen nach der Energieeffizienzrichtlinie ((EU) 2019/1658)
Vom 25. September 2019 (ABl. L 275 S. 1)
Inhaltsübersicht
2. BERECHNUNG DER IM VERPFLICHTUNGSZEITRAUM 2021-2030 ERFORDERLICHEN ENERGIEEINSPARUNGEN [5]
2.2. Statistischer Datensatz [7]
2.2.1. Nutzung des Eurostat-Datensatzes [8]
2.2.2. Nutzung von alternativen statistischen Quellen und Expertenschätzungen [9]
2.3. Verteilung der Energieeinsparungen über den Zeitraum 2021-2030 [12]
3. ANDERE ANSÄTZE ZUR BERECHNUNG DER EINSPARANFORDERUNGEN [13]
3.1. Hintergrund und Anwendungsbereich [14]
3.2. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 2 EED [15]
3.3. Eigene jährliche Sparquote und eigene Berechnungsgrundlage [16]
3.4. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 4 EED [17]
3.4.1. Die Optionen im Einzelnen [18]
4.1. Energieeffizienzverpflichtungssysteme [26]
4.2. Alternative strategische Maßnahmen [27]
4.2.1. Finanzierungsregelungen und -instrumente sowie steuerliche Anreize [28]
4.2.2. Nationaler Energieeffizienzfonds [29]
4.2.3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen [30]
4.2.4. Standards und Normen [31]
4.2.5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen [32]
4.2.6. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen [33]
4.3. Strategische Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut [36]
4.4. Auswahl der Sektoren [37]
5. AUSWIRKUNGEN DER ÜBERARBEITUNG AUF DEN ERSTEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM [40]
6. ANRECHNUNG AUF DIE ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNG [41]
7.1.1. Messmethoden für strategische Maßnahmen mit Ausnahme steuerlicher Maßnahmen [44]
7.3.1. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen zur Gebäuderenovierung (87) [48]
7.3.2. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen für den Bau neuer Gebäude [49]
7.3.3. Zusätzlichkeit bei Gebäuden öffentlicher Einrichtungen [50]
7.3.4. Zusätzlichkeit bei der Durchführung von Maßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie (90) [51]
7.4. Wesentlichkeit und Anrechnungsfähigkeit [53]
7.6. Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes effizienterer Produkte und Fahrzeuge [55]
7.7. Sicherstellung der Einhaltung von Qualitätsstandards [56]
8. MESSUNG, ÜBERWACHUNG, KONTROLLE, QUALITÄT UND ÜBERPRÜFUNG [59]
9. PLANUNGS- UND BERICHTERSTATTUNGSPFLICHTEN [60]
9.1. Erster Verpflichtungszeitraum [61]
10. ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNGSZEITRAUM AB 2030 [65]
ANLAGE II
ENERGIEEFFIZIENZVERPFLICHTUNGSSYSTEME [67]3. Abgedeckte Brennstoffe [70]
4. Abgedeckte Sektoren und Anlagen [71]
6. Verpflichtete Parteien [73]
7. Überprüfung der Einhaltung [74]
9. Anrechenbare Energieeinsparungen [76]
10. Abbau von Energieeinsparhindernissen [77]
11. Anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen [78]
12. Wechselwirkungen mit anderen strategischen Maßnahmen [79]
13. Bewertung, Messung, Überprüfung und Berichterstattung [80]
14. Handel mit Energieeinsparungen [81]
16. Verwaltung des Systems [83]
17. Ergebnisse des Systems [84]
18. Bereiche mit Verbesserungspotenzia [85]
19. Anrechnung auf Vor- und Folgejahre („Banking und Borrowing“) [86]
ANLAGE III
ALTERNATIVE STRATEGISCHE MAßNAHMEN [87]1. Finanzierungsregelungen und -instrumente und steuerliche Anreize [88]
1.1. Zuschüsse zur Gebäuderenovierung [89]
1.3. Mehrwertsteuerermäßigung für Energieeffizienzmaßnahmen [91]
1.4. Beschleunigte Abschreibungen für Effizienzmaßnahmen [92]
2. Nationaler Energieeffizienzfonds [93]
3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen [94]
4. Mindestleistungsnormen für industrielle Verfahren [95]
5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen [96]
6. Kennzeichnung alter Heizungsanlagen [97]
7. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen [98]
8. Energieauditprogramm für KMU [99]
9. Lernnetzwerke im Bereich Energieeffizienz [100]
10. Andere alternative Maßnahmen [101]
ANLAGE IV
STEUERLICHE MAßNAHMEN [105]1. Grundberechnung für jedes Jahr, in dem die steuerliche Maßnahme besteht [106]
2. Berechnung der prozentualen Veränderungen der Endverbraucherpreise [107]
3. Berechnung von Preiselastizitäten [108]
4. Überschneidungen mit anderen strategischen Maßnahmen [109]
5. Überschneidungen mit Unionsrecht [110]
ANLAGE V
MINDERUNG DER ENERGIEARMUT [114]ANLAGE VI
BERECHNUNG VON ENERGIEEINSPARUNGEN AUS VERHALTENSBEZOGENEN MAßNAHMEN [115]1.1. Randomisierte kontrollierte Studien [117]
2. Methode der „angenommenen Energieeinsparungen“ zur Berechnung der Auswirkungen [120]
ANLAGE VII
ÜBER EU-VORSCHRIFTEN HINAUSGEHENDE STRATEGIEN IM VERKEHRSSEKTOR [121]1. Maßnahmen zur Förderung energieeffizienterer Straßenfahrzeuge [122]
1.1. Steigerung der durchschnittlichen Effizienz neuer Fahrzeugflotten [123]
1.3. Verbesserung der Energieeffizienz vorhandener Fahrzeuge [125]
ANLAGE VIII
LEBENSDAUER DER MAßNAHMEN UND GESCHWINDIGKEIT, MIT DER SICH DIE EINSPARWIRKUNG VERRINGERT [127]1. Lebensdauern von Maßnahmen [128]
3. Methoden zur Untersuchung der Lebensdauer der Maßnahmen und der Dauer der Einsparungen [132]
ANLAGE IX
KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER WESENTLICHKEIT [133]1. Beispiele für Kriterien zum Nachweis der Wesentlichkeit (EEVS) [134]
1.1. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Ölkesse [139]
1.2. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Biomassekessel [140]
1.3. Ersatz eines elektrischen Heizgerätes durch eine Wärmepumpe [141]
2. Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von KWK-Kleinstanlagen [143]
ANLAGE XI
ZUSÄTZLICHKEIT [144]ANLAGE XII
ÜBERWACHUNG UND ÜBERPRÜFUNG [145]1. Überprüfung der Maßnahmen und Energieeinsparungen [146]
2. Statistisch signifikanter Prozentsatz und repräsentative Stichprobe [147]
3. Beispiele für die Einrichtung eines Überwachungs- und Überprüfungssystems [148]
3.1. EEVS (angenommene Einsparungen) [149]
3.2. Freiwillige Vereinbarungen (geschätzte Einsparungen) [150]
4. Hinweise und Beispiele für Überwachungs- und Überprüfungssysteme [152]