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Allgemeines Umweltrecht / Europäische Union

EMPFEHLUNG (EU) 2019/1658 DER KOMMISSION vom 25. September 2019 zur Umsetzung der Energieeinsparverpflichtungen nach der Energieeffizienzrichtlinie ((EU) 2019/1658)

Vom 25. September 2019 (ABl. L 275 S. 1)

Inhaltsübersicht

Präambel [2]

Anhang [3]

1. EINLEITUNG [4]

2. BERECHNUNG DER IM VERPFLICHTUNGSZEITRAUM 2021-2030 ERFORDERLICHEN ENERGIEEINSPARUNGEN [5]

2.1. Berechnung der im zweiten Verpflichtungszeitraum erforderlichen kumulierten Endenergieeinsparungen [6]

2.2. Statistischer Datensatz [7]

2.2.1. Nutzung des Eurostat-Datensatzes [8]

2.2.2. Nutzung von alternativen statistischen Quellen und Expertenschätzungen [9]

2.2.3. Im Verkehrswesen genutzte Energie [10]

2.2.4. Für den eigenen Endverbrauch erzeugte Energie [11]

2.3. Verteilung der Energieeinsparungen über den Zeitraum 2021-2030 [12]

3. ANDERE ANSÄTZE ZUR BERECHNUNG DER EINSPARANFORDERUNGEN [13]

3.1. Hintergrund und Anwendungsbereich [14]

3.2. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 2 EED [15]

3.3. Eigene jährliche Sparquote und eigene Berechnungsgrundlage [16]

3.4. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 4 EED [17]

3.4.1. Die Optionen im Einzelnen [18]

3.4.1.1. Ausschluss (ganz oder teilweise) industrieller Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b) [19]

3.4.1.2. Energieeinsparungen in den Sektoren Energieumwandlung und -übertragung (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c) [20]

3.4.1.3. Energieeinsparungen aufgrund von nach dem 31. Dezember 2008 neu eingeführten Einzelmaßnahmen (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe d) [21]

3.4.1.4. Neue Einzelmaßnahmen, die zwischen Anfang 2018 und Ende 2020 durchgeführt werden (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe e) [22]

3.4.1.5. Energie, die aufgrund der Neuinstallation von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energie an oder in Gebäuden für den Eigengebrauch erzeugt wurde (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe f) [23]

3.4.1.6. Energieeinsparungen, die über die für den ersten Verpflichtungszeitraum erforderlichen Energieeinsparungen hinausgehen (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe g) [24]

4. WAHL DER STRATEGISCHEN MAßNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER ERFORDERLICHEN KUMULIERTEN ENERGIEEINSPARUNGEN [25]

4.1. Energieeffizienzverpflichtungssysteme [26]

4.2. Alternative strategische Maßnahmen [27]

4.2.1. Finanzierungsregelungen und -instrumente sowie steuerliche Anreize [28]

4.2.2. Nationaler Energieeffizienzfonds [29]

4.2.3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen [30]

4.2.4. Standards und Normen [31]

4.2.5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen [32]

4.2.6. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen [33]

4.2.7. Andere alternative Maßnahmen [34]

4.2.8. Energie- oder CO2-Steuern [35]

4.3. Strategische Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut [36]

4.4. Auswahl der Sektoren [37]

4.4.1. Verkehrssektor [38]

4.4.2. Wassersektor [39]

5. AUSWIRKUNGEN DER ÜBERARBEITUNG AUF DEN ERSTEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM [40]

6. ANRECHNUNG AUF DIE ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNG [41]

7. GEMEINSAME METHODEN UND GRUNDSÄTZE ZUR BERECHNUNG DER AUSWIRKUNGEN DER ENERGIEEFFIZIENZVERPFLICHTUNGSSYSTEME ODER ANDERER STRATEGISCHER MA?NAHMEN NACH DEN ARTIKELN 7, 7A UND 7B UND NACH ARTIKEL 20 ABSATZ 6 [42]

7.1. Messmethoden [43]

7.1.1. Messmethoden für strategische Maßnahmen mit Ausnahme steuerlicher Maßnahmen [44]

7.1.2. Messmethoden für steuerliche Maßnahmen [45]

7.2. Lebensdauer von Maßnahmen und Tempo des Nachlassens der Einsparwirkung während der Lebensdauer [46]

7.3. Zusätzlichkeit [47]

7.3.1. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen zur Gebäuderenovierung (87) [48]

7.3.2. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen für den Bau neuer Gebäude [49]

7.3.3. Zusätzlichkeit bei Gebäuden öffentlicher Einrichtungen [50]

7.3.4. Zusätzlichkeit bei der Durchführung von Maßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie (90) [51]

7.3.5. Zusätzlichkeit bei Energieaudits nach Artikel 8 [52]

7.4. Wesentlichkeit und Anrechnungsfähigkeit [53]

7.5. Maßnahmen zur Förderung der Installation von Kleinanlagen für erneuerbare Energie für den Eigengebrauch an oder in Gebäuden [54]

7.6. Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes effizienterer Produkte und Fahrzeuge [55]

7.7. Sicherstellung der Einhaltung von Qualitätsstandards [56]

7.8. Berücksichtigung klimatischer Unterschiede [57]

7.9. Vermeidung doppelter Anrechnung [58]

8. MESSUNG, ÜBERWACHUNG, KONTROLLE, QUALITÄT UND ÜBERPRÜFUNG [59]

9. PLANUNGS- UND BERICHTERSTATTUNGSPFLICHTEN [60]

9.1. Erster Verpflichtungszeitraum [61]

9.2. Zweiter Verpflichtungszeitraum und darüber hinaus [62]

9.3. Mitteilung der EEVS und alternativer strategischer Maßnahmen (mit Ausnahme steuerlicher Maßnahmen) [63]

9.4. Steuerliche Maßnahmen [64]

10. ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNGSZEITRAUM AB 2030 [65]

ANLAGE I
Der Veranschaulichung dienende Beispiele für jährliche Einsparquoten bei Nutzung der Möglichkeiten nach Artikel 7 Absätze 2 bis 4 (1)
[66]

ANLAGE II
ENERGIEEFFIZIENZVERPFLICHTUNGSSYSTEME
[67]

1. Strategische Ziele [68]

2. Rechtsrahmen [69]

3. Abgedeckte Brennstoffe [70]

4. Abgedeckte Sektoren und Anlagen [71]

5. Energieeinsparziel [72]

6. Verpflichtete Parteien [73]

7. Überprüfung der Einhaltung [74]

8. Leistungsanreize [75]

9. Anrechenbare Energieeinsparungen [76]

10. Abbau von Energieeinsparhindernissen [77]

11. Anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen [78]

12. Wechselwirkungen mit anderen strategischen Maßnahmen [79]

13. Bewertung, Messung, Überprüfung und Berichterstattung [80]

14. Handel mit Energieeinsparungen [81]

15. Finanzierung [82]

16. Verwaltung des Systems [83]

17. Ergebnisse des Systems [84]

18. Bereiche mit Verbesserungspotenzia [85]

19. Anrechnung auf Vor- und Folgejahre („Banking und Borrowing“) [86]

ANLAGE III
ALTERNATIVE STRATEGISCHE MAßNAHMEN
[87]

1. Finanzierungsregelungen und -instrumente und steuerliche Anreize [88]

1.1. Zuschüsse zur Gebäuderenovierung [89]

1.2. Auftragsvergabe [90]

1.3. Mehrwertsteuerermäßigung für Energieeffizienzmaßnahmen [91]

1.4. Beschleunigte Abschreibungen für Effizienzmaßnahmen [92]

2. Nationaler Energieeffizienzfonds [93]

3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen [94]

4. Mindestleistungsnormen für industrielle Verfahren [95]

5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen [96]

6. Kennzeichnung alter Heizungsanlagen [97]

7. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen [98]

8. Energieauditprogramm für KMU [99]

9. Lernnetzwerke im Bereich Energieeffizienz [100]

10. Andere alternative Maßnahmen [101]

10.1. Energieeffizienzauktionen [102]

10.2. Nationale Emissionshandelssysteme für nicht unter das Emissionshandelssystem der EU fallende Sektoren [103]

10.3. Energie- und CO2-Steuern (4) [104]

ANLAGE IV
STEUERLICHE MAßNAHMEN
[105]

1. Grundberechnung für jedes Jahr, in dem die steuerliche Maßnahme besteht [106]

2. Berechnung der prozentualen Veränderungen der Endverbraucherpreise [107]

3. Berechnung von Preiselastizitäten [108]

4. Überschneidungen mit anderen strategischen Maßnahmen [109]

5. Überschneidungen mit Unionsrecht [110]

5.1. Überschneidungen mit Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und Verordnung (EU) Nr. 510/2011) [111]

5.2. Überschneidungen mit den Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte, die vom Markt zu nehmen sind (Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie) [112]

6. Erforderliche Ressourcen [113]

ANLAGE V
MINDERUNG DER ENERGIEARMUT
[114]

ANLAGE VI
BERECHNUNG VON ENERGIEEINSPARUNGEN AUS VERHALTENSBEZOGENEN MAßNAHMEN
[115]

1. Bewertungsansätze [116]

1.1. Randomisierte kontrollierte Studien [117]

1.2. „Quasi-experimenteller“ Ansatz [118]

1.3. Messung oder Überwachung des Energieverbrauchs [119]

2. Methode der „angenommenen Energieeinsparungen“ zur Berechnung der Auswirkungen [120]

ANLAGE VII
ÜBER EU-VORSCHRIFTEN HINAUSGEHENDE STRATEGIEN IM VERKEHRSSEKTOR
[121]

1. Maßnahmen zur Förderung energieeffizienterer Straßenfahrzeuge [122]

1.1. Steigerung der durchschnittlichen Effizienz neuer Fahrzeugflotten [123]

1.2. Beschleunigter Austausch weniger effizienter Fahrzeuge durch effizientere Fahrzeuge in Fahrzeugflotten [124]

1.3. Verbesserung der Energieeffizienz vorhandener Fahrzeuge [125]

2. Verringerung des Mobilitätsbedarfs oder Verkehrsverlagerung auf energieeffizientere Verkehrsträger [126]

ANLAGE VIII
LEBENSDAUER DER MAßNAHMEN UND GESCHWINDIGKEIT, MIT DER SICH DIE EINSPARWIRKUNG VERRINGERT
[127]

1. Lebensdauern von Maßnahmen [128]

2. Geschwindigkeit, mit der sich die Energieeinsparungen im relevanten Verpflichtungszeitraum verringern [129]

2.1. Allgemeine Überlegungen [130]

2.2. Fortdauer der Energieeinsparungen [131]

3. Methoden zur Untersuchung der Lebensdauer der Maßnahmen und der Dauer der Einsparungen [132]

ANLAGE IX
KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER WESENTLICHKEIT
[133]

1. Beispiele für Kriterien zum Nachweis der Wesentlichkeit (EEVS) [134]

2. Beispiele für Kriterien zum Nachweis der Wesentlichkeit (alternative strategische Maßnahmen) [135]

3. Beispiele für Kriterien zur Dokumentation der Wesentlichkeit der Tätigkeiten der teilnehmenden Partei, der beauftragten Partei oder der durchführenden Behörden [136]

ANLAGE X
Berechnung der Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von Kleinanlagen für erneuerbare Energie und anderer Heiztechnologien an oder in Gebäuden
[137]

1. Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von Kleinanlagen für erneuerbare Energie [138]

1.1. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Ölkesse [139]

1.2. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Biomassekessel [140]

1.3. Ersatz eines elektrischen Heizgerätes durch eine Wärmepumpe [141]

1.4. Photovoltaikanlage [142]

2. Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von KWK-Kleinstanlagen [143]

ANLAGE XI
ZUSÄTZLICHKEIT
[144]

ANLAGE XII
ÜBERWACHUNG UND ÜBERPRÜFUNG
[145]

1. Überprüfung der Maßnahmen und Energieeinsparungen [146]

2. Statistisch signifikanter Prozentsatz und repräsentative Stichprobe [147]

3. Beispiele für die Einrichtung eines Überwachungs- und Überprüfungssystems [148]

3.1. EEVS (angenommene Einsparungen) [149]

3.2. Freiwillige Vereinbarungen (geschätzte Einsparungen) [150]

3.3. Subventionssystem (gemessene Einsparungen) [151]

4. Hinweise und Beispiele für Überwachungs- und Überprüfungssysteme [152]