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EMPFEHLUNG (EU) 2019/1658 DER KOMMISSION vom 25. September 2019 zur Umsetzung der Energieeinsparverpflichtungen nach der Energieeffizienzrichtlinie ((EU) 2019/1658)
Vom 25. September 2019 (ABl. L 275 S. 1)
Inhaltsübersicht
2. BERECHNUNG DER IM VERPFLICHTUNGSZEITRAUM 2021-2030 ERFORDERLICHEN ENERGIEEINSPARUNGEN
2.2.1. Nutzung des Eurostat-Datensatzes
2.2.2. Nutzung von alternativen statistischen Quellen und Expertenschätzungen
2.3. Verteilung der Energieeinsparungen über den Zeitraum 2021-2030
3. ANDERE ANSÄTZE ZUR BERECHNUNG DER EINSPARANFORDERUNGEN
3.1. Hintergrund und Anwendungsbereich
3.2. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 2 EED
3.3. Eigene jährliche Sparquote und eigene Berechnungsgrundlage
3.4. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 4 EED
3.4.1. Die Optionen im Einzelnen
4.1. Energieeffizienzverpflichtungssysteme
4.2. Alternative strategische Maßnahmen
4.2.1. Finanzierungsregelungen und -instrumente sowie steuerliche Anreize
4.2.2. Nationaler Energieeffizienzfonds
4.2.3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen
4.2.5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen
4.2.6. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen
4.3. Strategische Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut
5. AUSWIRKUNGEN DER ÜBERARBEITUNG AUF DEN ERSTEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM
6. ANRECHNUNG AUF DIE ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNG
7.1.1. Messmethoden für strategische Maßnahmen mit Ausnahme steuerlicher Maßnahmen
7.2. Lebensdauer von Maßnahmen und Tempo des Nachlassens der Einsparwirkung während der Lebensdauer
7.3.1. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen zur Gebäuderenovierung (87)
7.3.2. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen für den Bau neuer Gebäude
7.3.3. Zusätzlichkeit bei Gebäuden öffentlicher Einrichtungen
7.3.4. Zusätzlichkeit bei der Durchführung von Maßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie (90)
7.4. Wesentlichkeit und Anrechnungsfähigkeit
7.6. Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes effizienterer Produkte und Fahrzeuge
7.7. Sicherstellung der Einhaltung von Qualitätsstandards
8. MESSUNG, ÜBERWACHUNG, KONTROLLE, QUALITÄT UND ÜBERPRÜFUNG
9. PLANUNGS- UND BERICHTERSTATTUNGSPFLICHTEN
9.1. Erster Verpflichtungszeitraum
10. ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNGSZEITRAUM AB 2030
ANLAGE II
ENERGIEEFFIZIENZVERPFLICHTUNGSSYSTEME4. Abgedeckte Sektoren und Anlagen
9. Anrechenbare Energieeinsparungen
10. Abbau von Energieeinsparhindernissen
11. Anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen
12. Wechselwirkungen mit anderen strategischen Maßnahmen
13. Bewertung, Messung, Überprüfung und Berichterstattung
14. Handel mit Energieeinsparungen
18. Bereiche mit Verbesserungspotenzia
19. Anrechnung auf Vor- und Folgejahre („Banking und Borrowing“)
ANLAGE III
ALTERNATIVE STRATEGISCHE MAßNAHMEN1. Finanzierungsregelungen und -instrumente und steuerliche Anreize
1.1. Zuschüsse zur Gebäuderenovierung
2. Nationaler Energieeffizienzfonds
3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen
4. Mindestleistungsnormen für industrielle Verfahren
5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen
6. Kennzeichnung alter Heizungsanlagen
7. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen
8. Energieauditprogramm für KMU
9. Lernnetzwerke im Bereich Energieeffizienz
10. Andere alternative Maßnahmen
ANLAGE IV
STEUERLICHE MAßNAHMEN1. Grundberechnung für jedes Jahr, in dem die steuerliche Maßnahme besteht
2. Berechnung der prozentualen Veränderungen der Endverbraucherpreise
3. Berechnung von Preiselastizitäten
4. Überschneidungen mit anderen strategischen Maßnahmen
5. Überschneidungen mit Unionsrecht
ANLAGE V
MINDERUNG DER ENERGIEARMUTANLAGE VI
BERECHNUNG VON ENERGIEEINSPARUNGEN AUS VERHALTENSBEZOGENEN MAßNAHMEN1.1. Randomisierte kontrollierte Studien
2. Methode der „angenommenen Energieeinsparungen“ zur Berechnung der Auswirkungen
ANLAGE VII
ÜBER EU-VORSCHRIFTEN HINAUSGEHENDE STRATEGIEN IM VERKEHRSSEKTOR1. Maßnahmen zur Förderung energieeffizienterer Straßenfahrzeuge
1.1. Steigerung der durchschnittlichen Effizienz neuer Fahrzeugflotten
1.3. Verbesserung der Energieeffizienz vorhandener Fahrzeuge
ANLAGE VIII
LEBENSDAUER DER MAßNAHMEN UND GESCHWINDIGKEIT, MIT DER SICH DIE EINSPARWIRKUNG VERRINGERT3. Methoden zur Untersuchung der Lebensdauer der Maßnahmen und der Dauer der Einsparungen
ANLAGE IX
KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER WESENTLICHKEIT1. Beispiele für Kriterien zum Nachweis der Wesentlichkeit (EEVS)
2. Beispiele für Kriterien zum Nachweis der Wesentlichkeit (alternative strategische Maßnahmen)
1.1. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Ölkesse
1.2. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Biomassekessel
1.3. Ersatz eines elektrischen Heizgerätes durch eine Wärmepumpe
2. Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von KWK-Kleinstanlagen
ANLAGE XI
ZUSÄTZLICHKEITANLAGE XII
ÜBERWACHUNG UND ÜBERPRÜFUNG1. Überprüfung der Maßnahmen und Energieeinsparungen
2. Statistisch signifikanter Prozentsatz und repräsentative Stichprobe
3. Beispiele für die Einrichtung eines Überwachungs- und Überprüfungssystems
3.1. EEVS (angenommene Einsparungen)
4. Hinweise und Beispiele für Überwachungs- und Überprüfungssysteme