Allgemeines Umweltrecht / Europäische Union

EMPFEHLUNG (EU) 2019/1658 DER KOMMISSION vom 25. September 2019 zur Umsetzung der Energieeinsparverpflichtungen nach der Energieeffizienzrichtlinie ((EU) 2019/1658)

Vom 25. September 2019 (ABl. L 275 S. 1)

Inhaltsübersicht

Präambel

Anhang

1. EINLEITUNG

2. BERECHNUNG DER IM VERPFLICHTUNGSZEITRAUM 2021-2030 ERFORDERLICHEN ENERGIEEINSPARUNGEN

2.1. Berechnung der im zweiten Verpflichtungszeitraum erforderlichen kumulierten Endenergieeinsparungen

2.2. Statistischer Datensatz

2.2.1. Nutzung des Eurostat-Datensatzes

2.2.2. Nutzung von alternativen statistischen Quellen und Expertenschätzungen

2.2.3. Im Verkehrswesen genutzte Energie

2.2.4. Für den eigenen Endverbrauch erzeugte Energie

2.3. Verteilung der Energieeinsparungen über den Zeitraum 2021-2030

3. ANDERE ANSÄTZE ZUR BERECHNUNG DER EINSPARANFORDERUNGEN

3.1. Hintergrund und Anwendungsbereich

3.2. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 2 EED

3.3. Eigene jährliche Sparquote und eigene Berechnungsgrundlage

3.4. Optionen gemäß Artikel 7 Absatz 4 EED

3.4.1. Die Optionen im Einzelnen

3.4.1.1. Ausschluss (ganz oder teilweise) industrieller Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b)

3.4.1.2. Energieeinsparungen in den Sektoren Energieumwandlung und -übertragung (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c)

3.4.1.3. Energieeinsparungen aufgrund von nach dem 31. Dezember 2008 neu eingeführten Einzelmaßnahmen (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe d)

3.4.1.4. Neue Einzelmaßnahmen, die zwischen Anfang 2018 und Ende 2020 durchgeführt werden (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe e)

3.4.1.5. Energie, die aufgrund der Neuinstallation von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energie an oder in Gebäuden für den Eigengebrauch erzeugt wurde (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe f)

3.4.1.6. Energieeinsparungen, die über die für den ersten Verpflichtungszeitraum erforderlichen Energieeinsparungen hinausgehen (Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe g)

4. WAHL DER STRATEGISCHEN MAßNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER ERFORDERLICHEN KUMULIERTEN ENERGIEEINSPARUNGEN

4.1. Energieeffizienzverpflichtungssysteme

4.2. Alternative strategische Maßnahmen

4.2.1. Finanzierungsregelungen und -instrumente sowie steuerliche Anreize

4.2.2. Nationaler Energieeffizienzfonds

4.2.3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen

4.2.4. Standards und Normen

4.2.5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen

4.2.6. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen

4.2.7. Andere alternative Maßnahmen

4.2.8. Energie- oder CO2-Steuern

4.3. Strategische Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut

4.4. Auswahl der Sektoren

4.4.1. Verkehrssektor

4.4.2. Wassersektor

5. AUSWIRKUNGEN DER ÜBERARBEITUNG AUF DEN ERSTEN VERPFLICHTUNGSZEITRAUM

6. ANRECHNUNG AUF DIE ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNG

7. GEMEINSAME METHODEN UND GRUNDSÄTZE ZUR BERECHNUNG DER AUSWIRKUNGEN DER ENERGIEEFFIZIENZVERPFLICHTUNGSSYSTEME ODER ANDERER STRATEGISCHER MA?NAHMEN NACH DEN ARTIKELN 7, 7A UND 7B UND NACH ARTIKEL 20 ABSATZ 6

7.1. Messmethoden

7.1.1. Messmethoden für strategische Maßnahmen mit Ausnahme steuerlicher Maßnahmen

7.1.2. Messmethoden für steuerliche Maßnahmen

7.2. Lebensdauer von Maßnahmen und Tempo des Nachlassens der Einsparwirkung während der Lebensdauer

7.3. Zusätzlichkeit

7.3.1. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen zur Gebäuderenovierung (87)

7.3.2. Zusätzlichkeit bei Maßnahmen für den Bau neuer Gebäude

7.3.3. Zusätzlichkeit bei Gebäuden öffentlicher Einrichtungen

7.3.4. Zusätzlichkeit bei der Durchführung von Maßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie (90)

7.3.5. Zusätzlichkeit bei Energieaudits nach Artikel 8

7.4. Wesentlichkeit und Anrechnungsfähigkeit

7.5. Maßnahmen zur Förderung der Installation von Kleinanlagen für erneuerbare Energie für den Eigengebrauch an oder in Gebäuden

7.6. Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes effizienterer Produkte und Fahrzeuge

7.7. Sicherstellung der Einhaltung von Qualitätsstandards

7.8. Berücksichtigung klimatischer Unterschiede

7.9. Vermeidung doppelter Anrechnung

8. MESSUNG, ÜBERWACHUNG, KONTROLLE, QUALITÄT UND ÜBERPRÜFUNG

9. PLANUNGS- UND BERICHTERSTATTUNGSPFLICHTEN

9.1. Erster Verpflichtungszeitraum

9.2. Zweiter Verpflichtungszeitraum und darüber hinaus

9.3. Mitteilung der EEVS und alternativer strategischer Maßnahmen (mit Ausnahme steuerlicher Maßnahmen)

9.4. Steuerliche Maßnahmen

10. ENERGIEEINSPARVERPFLICHTUNGSZEITRAUM AB 2030

ANLAGE I
Der Veranschaulichung dienende Beispiele für jährliche Einsparquoten bei Nutzung der Möglichkeiten nach Artikel 7 Absätze 2 bis 4 (1)

ANLAGE II
ENERGIEEFFIZIENZVERPFLICHTUNGSSYSTEME

1. Strategische Ziele

2. Rechtsrahmen

3. Abgedeckte Brennstoffe

4. Abgedeckte Sektoren und Anlagen

5. Energieeinsparziel

6. Verpflichtete Parteien

7. Überprüfung der Einhaltung

8. Leistungsanreize

9. Anrechenbare Energieeinsparungen

10. Abbau von Energieeinsparhindernissen

11. Anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen

12. Wechselwirkungen mit anderen strategischen Maßnahmen

13. Bewertung, Messung, Überprüfung und Berichterstattung

14. Handel mit Energieeinsparungen

15. Finanzierung

16. Verwaltung des Systems

17. Ergebnisse des Systems

18. Bereiche mit Verbesserungspotenzia

19. Anrechnung auf Vor- und Folgejahre („Banking und Borrowing“)

ANLAGE III
ALTERNATIVE STRATEGISCHE MAßNAHMEN

1. Finanzierungsregelungen und -instrumente und steuerliche Anreize

1.1. Zuschüsse zur Gebäuderenovierung

1.2. Auftragsvergabe

1.3. Mehrwertsteuerermäßigung für Energieeffizienzmaßnahmen

1.4. Beschleunigte Abschreibungen für Effizienzmaßnahmen

2. Nationaler Energieeffizienzfonds

3. Regelungen und freiwillige Vereinbarungen

4. Mindestleistungsnormen für industrielle Verfahren

5. Energieverbrauchskennzeichnungsregelungen

6. Kennzeichnung alter Heizungsanlagen

7. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Energieberatungsprogrammen

8. Energieauditprogramm für KMU

9. Lernnetzwerke im Bereich Energieeffizienz

10. Andere alternative Maßnahmen

10.1. Energieeffizienzauktionen

10.2. Nationale Emissionshandelssysteme für nicht unter das Emissionshandelssystem der EU fallende Sektoren

10.3. Energie- und CO2-Steuern (4)

ANLAGE IV
STEUERLICHE MAßNAHMEN

1. Grundberechnung für jedes Jahr, in dem die steuerliche Maßnahme besteht

2. Berechnung der prozentualen Veränderungen der Endverbraucherpreise

3. Berechnung von Preiselastizitäten

4. Überschneidungen mit anderen strategischen Maßnahmen

5. Überschneidungen mit Unionsrecht

5.1. Überschneidungen mit Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und Verordnung (EU) Nr. 510/2011)

5.2. Überschneidungen mit den Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte, die vom Markt zu nehmen sind (Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie)

6. Erforderliche Ressourcen

ANLAGE V
MINDERUNG DER ENERGIEARMUT

ANLAGE VI
BERECHNUNG VON ENERGIEEINSPARUNGEN AUS VERHALTENSBEZOGENEN MAßNAHMEN

1. Bewertungsansätze

1.1. Randomisierte kontrollierte Studien

1.2. „Quasi-experimenteller“ Ansatz

1.3. Messung oder Überwachung des Energieverbrauchs

2. Methode der „angenommenen Energieeinsparungen“ zur Berechnung der Auswirkungen

ANLAGE VII
ÜBER EU-VORSCHRIFTEN HINAUSGEHENDE STRATEGIEN IM VERKEHRSSEKTOR

1. Maßnahmen zur Förderung energieeffizienterer Straßenfahrzeuge

1.1. Steigerung der durchschnittlichen Effizienz neuer Fahrzeugflotten

1.2. Beschleunigter Austausch weniger effizienter Fahrzeuge durch effizientere Fahrzeuge in Fahrzeugflotten

1.3. Verbesserung der Energieeffizienz vorhandener Fahrzeuge

2. Verringerung des Mobilitätsbedarfs oder Verkehrsverlagerung auf energieeffizientere Verkehrsträger

ANLAGE VIII
LEBENSDAUER DER MAßNAHMEN UND GESCHWINDIGKEIT, MIT DER SICH DIE EINSPARWIRKUNG VERRINGERT

1. Lebensdauern von Maßnahmen

2. Geschwindigkeit, mit der sich die Energieeinsparungen im relevanten Verpflichtungszeitraum verringern

2.1. Allgemeine Überlegungen

2.2. Fortdauer der Energieeinsparungen

3. Methoden zur Untersuchung der Lebensdauer der Maßnahmen und der Dauer der Einsparungen

ANLAGE IX
KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER WESENTLICHKEIT

1. Beispiele für Kriterien zum Nachweis der Wesentlichkeit (EEVS)

2. Beispiele für Kriterien zum Nachweis der Wesentlichkeit (alternative strategische Maßnahmen)

3. Beispiele für Kriterien zur Dokumentation der Wesentlichkeit der Tätigkeiten der teilnehmenden Partei, der beauftragten Partei oder der durchführenden Behörden

ANLAGE X
Berechnung der Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von Kleinanlagen für erneuerbare Energie und anderer Heiztechnologien an oder in Gebäuden

1. Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von Kleinanlagen für erneuerbare Energie

1.1. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Ölkesse

1.2. Ersatz eines alten Ölkessels durch einen neuen Biomassekessel

1.3. Ersatz eines elektrischen Heizgerätes durch eine Wärmepumpe

1.4. Photovoltaikanlage

2. Einsparungen aus Maßnahmen zur Förderung der Installation von KWK-Kleinstanlagen

ANLAGE XI
ZUSÄTZLICHKEIT

ANLAGE XII
ÜBERWACHUNG UND ÜBERPRÜFUNG

1. Überprüfung der Maßnahmen und Energieeinsparungen

2. Statistisch signifikanter Prozentsatz und repräsentative Stichprobe

3. Beispiele für die Einrichtung eines Überwachungs- und Überprüfungssystems

3.1. EEVS (angenommene Einsparungen)

3.2. Freiwillige Vereinbarungen (geschätzte Einsparungen)

3.3. Subventionssystem (gemessene Einsparungen)

4. Hinweise und Beispiele für Überwachungs- und Überprüfungssysteme

 
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