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Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz – StromVKG)
Vom 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210a)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen [2]Abschnitt 2
Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina [5]§ 3 Ausschreibungen; Zuständigkeiten [6]
§ 4 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten [7]
§ 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten [8]
Abschnitt 3
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen [10]Unterabschnitt 1
Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen [11]Unterabschnitt 2
Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen [17]§ 12 Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten [18]
Unterabschnitt 3
Besondere Vorgaben für lange Verpflichtungszeiträume [20]§ 14 Mindestinvestitionsschwellen [21]
§ 15 Anforderungen an die Produktherkunft [22]
§ 16 Erbringung von Momentanreserve [23]
§ 17 Anforderungen an die Betriebsfähigkeit der Anlage mit Wasserstoff [24]
Unterabschnitt 4
Grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen [25]§ 18 Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Teilnahme [26]
§ 19 Zusätzliche Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden Teilnahme [27]
Abschnitt 4
Aggregation, reduzierte Leistung [28]Unterabschnitt 1
Aggregation [29]§ 21 Anforderungen an die Aggregation, Kleinanlagenpool [31]
Unterabschnitt 2
Reduzierte Leistung [32]Abschnitt 5
Präqualifizierung [36]§ 25 Vollständige und vorläufige Präqualifizierung [37]
§ 26 Zuständigkeit, Antrag und gemeinsame Internetplattform [38]
§ 28 Angaben und Nachweise zur Anlage bei vollständiger Präqualifizierung [40]
§ 29 Angaben zur Anlage bei vorläufiger Präqualifizierung [41]
§ 30 Verpflichtende Eigenerklärungen [42]
§ 31 Nachbesserung, Überprüfung und Einsichtsrechte [43]
§ 32 Entscheidung über die vollständige und vorläufige Präqualifizierung [44]
§ 33 Präqualifizierung außerhalb der Teilnahme an einer Ausschreibung [45]
Abschnitt 6
Ausschreibungsverfahren und Sicherheiten [47]Unterabschnitt 1
Ausschreibungsverfahren [48]§ 36 Elektronisches Verfahren [50]
§ 37 Anforderungen an Gebote, Formatvorgaben [51]
Unterabschnitt 2
Sicherheiten [55]§ 43 Realisierungssicherheit [58]
§ 45 Arten und Verwahrung von Sicherheiten [60]
Abschnitt 7
Zuschlag [63]Unterabschnitt 1
Zuschlagsverfahren [64]§ 49 Ausschluss von Geboten [66]
Unterabschnitt 2
Wirkung, Erlöschen und Widerruf von Zuschlägen [69]§ 52 Wirkung von Zuschlägen [70]
§ 53 Erlöschen von Zuschlägen [71]
Unterabschnitt 3
Übertragung [74]§ 57 Voraussetzungen für die Übertragung an einen berechtigten Erwerber [76]
§ 58 Voraussetzungen für die Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage [77]
§ 60 Genehmigungsvorbehalt, Antrag, Fristen, Verfahren, Kleinanlagenpools [79]
Abschnitt 8
Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Nichtrealisierungspönale [80]§ 61 Antrag, Frist und Sicherheit [81]
§ 62 Angaben und Nachweise [82]
§ 63 Entscheidung über den Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Unterrichtung [83]
Abschnitt 9
Verfügbarkeitsverpflichtung, Indikativgebot ungebundener Kapazitätsanbieter, Dekarbonisierung [85]Unterabschnitt 1 Verfügbarkeitsverpflichtung, Überprüfung [86]
§ 65 Verfügbarkeitsverpflichtung, Verfügbarkeitsindikator [87]
§ 66 Abrechnungsperiode, Hochpreisviertelstunde [88]
§ 67 Verpflichtungsfreie Nichtverfügbarkeit [89]
§ 68 Verfügbarkeitsfehlmengen, Verfügbarkeitsüberschussmengen [90]
Unterabschnitt 2
Funktionsnachweis [91]Unterabschnitt 3
Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen [94]§ 71 Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen [95]
Unterabschnitt 4
Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools [96]§ 72 Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools [97]
Unterabschnitt 5
Dekarbonisierung [98]Abschnitt 10
Zahlungsansprüche und Zahlungsverpflichtungen [100]Unterabschnitt 1
Kapazitätsvergütung [101]Unterabschnitt 2
Ausgleichszahlungen und Ausgleichsprämien, Verrechnungssystem [103]§ 75 Verrechnungssystem für Verfügbarkeitsfehlmengen und Verfügbarkeitsüberschussmengen [104]
§ 76 Ausgleichszahlung für Verfügbarkeitsfehlmengen, Maximalzahlung [105]
§ 77 Ausgleichsprämie für Verfügbarkeitsüberschussmengen [106]
Unterabschnitt 3
Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis [109]§ 80 Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis [110]
Unterabschnitt 4
Preisspitzenausgleich [111]Abschnitt 11
Rechtsschutz [114]§ 83 Rechtsschutz, Rechtsweg, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten [115]
Abschnitt 12
Festlegungskompetenzen, Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen [116]§ 84 Festlegungskompetenzen [117]
§ 85 Verordnungsermächtigung [118]
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2)
Methodik zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die Ausschreibung für Kapazitäten [121]Anlage 2 (zu § 15)
Produktherkunft [125]Anlage 3
(zu § 23 Absatz 1)
Methodik zur Ermittlung der Reduktionsfaktoren und Technologieklassen für die Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten und Kapazitäten [126]2. Berechnung der Reduktionsfaktoren [128]
Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2)
Reduktionsfaktoren, technische Verfügbarkeitsfaktoren und Zyklenwirkungsgrade nach Technologieklassen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten [132]Anlage 5 (zu § 14 Absatz 2)
Investitionskosten für Mindestinvestitionsschwellen [133]2. Zeitlicher Anwendungsbereich [140]
3.1 Verfügbarkeitsindikator [142]
3.2.1 Erbrachte Energiemenge [143]
4. Referenzwert für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools [146]
Anlage 7 (zu den §§ 66 und 81)
Formeln zur Berechnung des Aktivierungspreises für die Bestimmung von Hochpreisviertelstunden und des Ausübungspreises für den Preisspitzenausgleich [148]2. Aktivierungspreis zur Bestimmung von Hochpreisviertelstunden nach § 66 Absatz 2 [150]
3. Ausübungspreis für den Preisspitzenausgleich nach § 81 [151]