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Allgemeine Bergpolizeiverordnung des Umweltministeriums (ABPVO)
Vom 14. Juli 1978 (GBl. S. 417), zuletzt geändert am 25. Januar 2012 (GBl. S. 65)
Inhaltsübersicht
ERSTER TEIL
Vorschriften für alle Betriebe [7]ERSTER ABSCHNITT
Sachlicher Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen [8]ZWEITER ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen [11]Erster Unterabschnitt
Grundregeln [12]Zweiter Unterabschnitt
Besondere Verpflichtungen des Unternehmers [15]§ 6 Bekanntgabe der Verordnung [17]
Dritter Unterabschnitt
Besondere Verpflichtungen der Beschäftigten [22]§ 12 Unterrichtung der Beschäftigten [24]
Vierter Unterabschnitt
Sonstige Vorschriften [27]§ 15 Sicherung der Betriebsanlagen [28]
§ 16 Sicherung der Erdoberfläche [29]
DRITTER ABSCHNITT
Arbeitsschutz [33]Erster Unterabschnitt
Gesundheitliche Anforderungen an Beschäftigte [34]Zweiter Unterabschnitt
Sonstige Anforderungen an Beschäftigte [40]Dritter Unterabschnitt
Arbeitsstätten und Arbeitsablauf [43]§ 27 Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsstätten [44]
§ 30 Verkehrssicherheit im Betrieb [47]
Vierter Unterabschnitt
Arbeitskleidung und Schutzausrüstung [50]Fünfter Unterabschnitt
Sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume [53]VIERTER ABSCHNITT
Technische Arbeitsmittel [57]Erster Unterabschnitt
Allgemeine Anforderungen an technische Arbeitsmittel und Maschinen [58]§ 38 Bereitstellung technischer Arbeitsmittel [59]
§ 39 Errichtung und Betrieb technischer Arbeitsmittel [60]
§ 40 Bedienung technischer Arbeitsmittel [61]
§ 41 Errichtung und Betrieb von Maschinen [62]
§ 42 Inbetriebnahme von Maschinen [63]
§ 43 Bedienung und Wartung von Maschinen [64]
Zweiter Unterabschnitt
Überdruckanlagen, Verbrennungsmotoren, elektrische Anlagen, Meßgeräte [69]§ 48 Allgemeine Anforderungen an Überdruckanlagen [70]
§ 49 Druckgasbehälter und Füllanlagen [71]
§ 50 Luftverdichter mit ölgeschmierten Druckräumen [72]
§ 51 Verdichter für brennbare oder giftige Gase [73]
FÜNFTER ABSCHNITT
Arbeitsstoffe [80]SECHSTER ABSCHNITT
Sicherung gegen Brand- und Explosionsgefahr [83]§ 60 Plan für Brand- und Explosionsschutz [84]
§ 61 Aufsichtsperson für Brand- und Explosionsschutz [85]
§ 62 Feuerlöschgeräte und Feuerlöscheinrichtungen [86]
§ 63 Brandschutz an Tagesschächten und in Untertagebetrieben [87]
§ 65 Aufbewahrung brennbarer Schmier- und Putzmittel [89]
§ 66 Festlegung brandgefährdeter Bereiche [90]
§ 67 Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche [91]
§ 68 Vorsorgemaßnahmen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen [92]
SIEBTER ABSCHNITT
Umgang mit Sprengmitteln [95]Erster Unterabschnitt
Anforderungen an den Umgang mit Sprengmitteln [96]§ 71 Allgemeine Sicherheitsanforderungen [97]
§ 72 Verlust und Auffinden von Sprengstoffen [98]
Zweiter Unterabschnitt
Berechtigte Personen und Hilfskräfte [101]§ 75 Voraussetzungen für den Umgang mit Sprengmitteln [102]
§ 77 Sprengmittelausgeber und -beförderer [104]
Dritter Unterabschnitt
Aufbewahrung und Beförderung von Sprengmitteln [108]§ 81 Sprengmittellagerung [109]
§ 82 Verschluß der Sprengmittel [110]
§ 83 Errichtung und Betrieb von Sprengmittellagern [111]
§ 84 Gemeinsame Lagerung von Sprengmitteln [112]
§ 85 Betretungsverbot von Sprengmittellagern [113]
§ 86 Arbeiten in Sprengmittellagern [114]
§ 87 Sprengmittelverzeichnis [115]
§ 88 Annahme und Ausgabe von Sprengmitteln [116]
§ 89 Bedarf an Sprengmitteln [117]
§ 90 Nichtverbrauchte Sprengmittel [118]
§ 91 Aufbewahrung von Sprengmittelkästen im Sprengmittellager [119]
§ 92 Vorübergehende Aufbewahrung außerhalb von Sprengmittellagern [120]
Vierter Unterabschnitt
Sprengarbeit [123]§ 95 Allgemeine Vorschriften für die Sprengarbeit [124]
§ 96 Sicherheitsmaßnahmen vor Aufnahme der Sprengarbeit [125]
§ 97 Einbringen der Sprengladungen [126]
§ 98 Verdämmen der Sprengladungen [127]
§ 100 Elektrische Zündung [129]
§ 102 Sichern der Sprengstelle vor dem Zünden [131]
§ 103 Zünden der Sprengladungen [132]
§ 104 Verhalten nach dem Sprengen [133]
§ 105 Zusätzliche Vorschriften für die Sprengarbeit beim Schachtabteufen [134]
§ 106 Zusätzliche Vorschriften für die Sprengarbeit über Tage und in Tagebauen [135]
ACHTER ABSCHNITT
Rettungswesen und Arbeiten in gesundheitsschädlichen Gasen [136]§ 107 Rettungsvorkehrungen [137]
§ 110 Bildung einer Grubenwehr oder Gasschutzwehr [140]
§ 111 Hauptstelle für das Grubenrettungswesen [141]
NEUNTER ABSCHNITT
Vermessungsarbeiten [146]ZEHNTER ABSCHNITT
Schutz der Umwelt [153]§ 122 Maßnahmen gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Betriebes [154]
§ 123 Wassergefährdende Stoffe [155]
§ 124 Schutz von Mutterboden [156]
§ 125 Wiedernutzbarmachung von verlassenem Tagebaugelände [157]
ZWEITER TEIL
Vorschriften für Untertagebetriebe [159]ERSTER ABSCHNITT
Grubenbaue [160]§ 127 Auffahrung von Grubenbauen [161]
§ 128 Beschaffenheit von Grubenbauen [162]
§ 129 Ausgänge zur Tagesoberfläche [163]
§ 130 Sperrung von Grubenbauen [164]
§ 131 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen [165]
§ 132 Sicherung gegen Steinfall [166]
§ 133 Geneigte Grubenbaue [167]
§ 135 Tragbares Geleucht [169]
§ 136 Sprechverbindungen [170]
§ 138 Besondere Vorschriften für Grubenbaue in Salzlagerstätten [172]
ZWEITER ABSCHNITT
Ausbau [173]DRITTER ABSCHNITT
Fahrung und Förderung [176]§ 141 Fahrung und Benutzung der Fahrwege [177]
§ 142 Regelung des Förderbetriebes [178]
§ 143 Verwendung von Fahrzeugen mit eigener Antriebsmaschine [179]
§ 144 Betrieb von Fahrzeugen und Förderwagen [180]
§ 145 Verhalten von Personen auf Fahrzeugen [181]
§ 147 Förderbetrieb in unübersichtlichen Strecken [183]
§ 148 Höchstgeschwindigkeit und Höchstbelastung [184]
§ 149 Beleuchtung der Fahrzeuge [185]
§ 151 Bewegen von Wagen und Zügen [187]
VIERTER ABSCHNITT
Bewetterung [190]FÜNFTER ABSCHNITT
Felshohlbau [196]§ 159 Abweichende Regelungen für den Felshohlbau [197]
§ 160 Beschäftigungsbeschränkungen in Betrieben des Felshohlbaues [198]
§ 161 Ausrüstung mit Fluchtgeräten in Betrieben des Felshohlbaues [199]
§ 162 Beleuchtung in Felshohlbauen [200]
§ 163 Verwendung von Fahrzeugen mit eigener Antriebsmaschine in Felshohlbauen [201]
SECHSTER ABSCHNITT
Besucherbergwerke und Schauhöhlen [203]§ 165 Abweichende Regelungen für Besucherbergwerke und Schauhöhlen [204]
§ 166 Betriebsplan für Besucherbergwerke und Schauhöhlen [205]
§ 168 Ausschilderung und Fluchtweg [207]
§ 169 Beleuchtung in Besucherbergwerken und Schauhöhlen [208]
DRITTER TEIL
Vorschriften für Tagebaue und Tagesanlagen [210]ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Anforderungen [211]§ 171 Zugang zu Tagebauen und Tagesanlagen [212]
§ 172 Böschungen und Bermen [213]
ZWEITER ABSCHNITT
Fahrzeuge und fahrbare Arbeitsgeräte [216]§ 176 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten [218]
§ 177 Bedienung und Betrieb von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten [219]
VIERTER TEIL
Schlußvorschriften für alle Betriebe [222]§ 181 Anerkennung von Sachverständigen und Prüfstellen [224]
§ 184 Übergangsvorschriften [227]