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Strahlenschutz / Bund
Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken – Teil 3: Verarbeitung (KTA 1408.3)
Vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4 S. 1
Inhaltsübersicht
3.4 Freigabe für die Verarbeitung [9]
4.2 Durchführung und Prüfung [14]
4.2.1 Schweißzusätze für ferritische Schweißungen [15]
4.2.2 Schweißzusätze für Schweißungen austenitischer Stähle sowie von Nickellegierungen [16]
4.2.3 Schweißzusätze für Schweißplattierungen aus austenitischen Stählen und Nickellegierungen [17]
Anhang A Abnahmeprüfzeugnis [22]
Anhang B Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird [23]