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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken – Teil 3: Verarbeitung (KTA 1408.3)
Vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4 S. 1
Inhaltsübersicht
3.4 Freigabe für die Verarbeitung
4.2.1 Schweißzusätze für ferritische Schweißungen
4.2.2 Schweißzusätze für Schweißungen austenitischer Stähle sowie von Nickellegierungen
4.2.3 Schweißzusätze für Schweißplattierungen aus austenitischen Stählen und Nickellegierungen
Anhang B Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird