Anlagensicherheit / Bund

Technische Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe - Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen (TRBS 3151/TRGS 751)

Ausgabe: September 2019 (GMBl 2019, S. 1242)

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung und § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Betriebssicherheit und Gefahrstoffe bekannt:

  • - Neufassung der TRBS 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen "

Die TRBS 3151/TRGS 751 Ausgabe Oktober 2013, GMBl 2016 S. 256-314 [Nr. 12-17] (vom 26.4.2016) wird wie folgt neu gefasst:*)

Inhaltsübersicht

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen

3.1 Ermittlung von Gefährdungen

3.2 Beispiele für typische Gefährdungen für Beschäftigte und andere Personen im Gefahrenbereich

3.3 Bewertung von Gefährdungen

3.4 Schutzmaßnahmen

4 Anforderungen an Tankstellen oder Gasfüllanlagen und ihre Anlagenteile1

4.1 Planung und Konzeption der Tankstelle oder Gasfüllanlage

4.1.1 Grundsätzliches

4.1.2 Befehlseinrichtungen zum Abschalten

4.1.3 Zusätzliche Anforderungen bei Betrieb ohne Beaufsichtigung

4.1.4 Anordnung der Lagerbehälter

4.1.4.1 Allgemeines

4.1.4.2 Unterirdische Lagerung

4.1.4.3 Oberirdische Lagerung

4.1.4.4 Einhausung

4.1.4.5 Domschächte, Einsteigeöffnungen

4.1.5 Anordnung von Fernfüllschächten und Fernfüllschränken

4.1.6 Anordnung von Abgabeeinrichtungen

4.1.7 Festlegung von Wirkbereichen

4.1.8 Anordnung von Öffnungen zu benachbarten Räumen

4.1.9 Aufstellung der Anlagenteile von Gasfüllanlagen

4.1.9.1 Aufstellung in Räumen

4.1.9.2 Aufstellung im Freien

4.1.9.3 Sicherheitsabstand und Begrenzung der Ausbreitung freigesetzter Gase

4.1.9.4 Zusätzliche Anforderungen an Gasfüllanlagen für Wasserstoff

4.1.9.5 Zusätzliche Anforderungen an Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas (LNG) einzeln und in Kombination mit Abgabeeinrichtungen für gasförmiges Erdgas (LCNG-Anlagen)

4.1.9.6 Gasfüllanlagen in nichtöffentlichen Bereichen

4.1.10 Festlegung und Zoneneinteilungen von explosionsgefährdeten Bereichen

4.1.10.1 Allgemeines

4.1.10.2 Explosionsgefährdete Bereiche an Abgabeeinrichtungen und Fernfüllschränken

4.1.10.3 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Lagerbehältern für Kraftstoffe sowie Behältern zur Lagerung flüssiger Betriebsstoffe

4.1.10.4 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Rohrleitungen, Armaturen und Anlagenteilen für Kraftstoffe

4.1.10.5 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Domschächten, Fernfüllschächten und sonstigen Räumen unter Erdgleiche für flüssige Kraftstoffe und Flüssiggas sowie in Rückhalteeinrichtungen für flüssige Kraftstoffe

4.1.10.6 Explosionsgefährdete Bereiche um Anlagen für Erdgas und Flüssigerdgas

4.1.10.7 Explosionsgefährdete Bereiche um Anlagen für Wasserstoff

4.1.11 Notwendigkeit und Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen für flüssige Kraft- und Betriebsstoffe

4.1.12 Festlegung von Angriffswegen zur Brandbekämpfung

4.1.13 Blitz- und Überspannungsschutz

4.1.14 Gefährliche elektrische Ausgleichsströme

4.1.15 Sonstige Zündquellenarten

4.2 Auswahl der Anlagenteile

4.2.1 Tankstelle für flüssige Kraftstoffe

4.2.1.1 Bodenflächen

4.2.1.2 Lagerbehälter

4.2.1.3 Lüftungseinrichtungen

4.2.1.4 Sicherung der Lagerbehälter gegen Überfüllung

4.2.1.5 Abgabeeinrichtungen

4.2.1.6 Gasrückführung

4.2.1.7 Flammendurchschlagsicherungen

4.2.2 Gasfüllanlagen für Flüssiggas

4.2.2.1 Bodenflächen

4.2.2.2 Lagerbehälter

4.2.2.3 Abblaseleitungen

4.2.2.4 Sicherung der Flüssiggas-Lagerbehälter gegen Überfüllung

4.2.2.5 Fördereinrichtungen

4.2.2.6 Abgabeeinrichtungen

4.2.3 Gasfüllanlagen für Erdgas

4.2.3.1 Bodenflächen

4.2.3.2 Verdichter, Lager- und Pufferbehälter

4.2.3.3 Abblase- und Entspannungsleitungen

4.2.3.4 Abgabeeinrichtungen

4.2.4 Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas

4.2.4.1 Bodenflächen

4.2.4.2 Lagerbehälter

4.2.4.3 Abblase- und Entspannungsleitungen

4.2.4.4 Abgabeeinrichtungen

4.2.4.5 Ausrüstung von Lagerbehälter

4.2.5 Gasfüllanlagen für Wasserstoff

4.2.5.1 Anlagenumfang

4.2.5.2 Bodenflächen

4.2.5.3 Lager- und Pufferbehälter

4.2.5.4 Abblase- und Entspannungsleitungen

4.2.5.5 Abgabeeinrichtungen

4.2.6 Weitere explosionsschutztechnische Anforderungen

4.2.7 Weitere Anforderungen des Brandschutzes

4.2.8 Rohrleitungen

4.3 Montage, Installation (Errichtung)

4.3.1 Grundsätze, Koordinierung der Arbeiten

4.3.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren)

4.3.3 Gefährliche elektrostatische Aufladung

4.3.4 Montage von Lagerbehältern und Domschächten

5 Betrieb der Betankungsanlage

5.1 Normalbetrieb der Betankungsanlage

5.1.1 Betriebsanweisung und Unterweisung, besondere Weisungen, Alarm- und Einsatzpläne, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen

5.1.2 Überwachung durch den Arbeitgeber

5.1.3 Anlieferung der Kraft- und Betriebsstoffe - Befüllung der Lagerbehälter

5.1.4 Betankung von Kraftfahrzeugen

5.1.5 Rückspeisung von Kraftstoffen beim Eichen oder Mengenmessung

5.2 Instandsetzung, Wartung

5.2.1 Qualifiziertes Personal, Koordinierung der Arbeiten

5.2.2 Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands nach Abschluss der Arbeiten

5.2.3 Arbeiten bei oder mit Explosionsgefährdung

5.2.4 Prüfpflichtige Änderung beim Umbau

5.2.5 Vorläufige oder endgültige Außerbetriebnahme

Anhang zu TRBS 3151/TRGS 751
Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas

1 Anwendungsbereich

2 Bereitstellung der Gasfüllanlage für Flüssigerdgas und ihrer Anlagenteile

2.1 Grundsätzliches

2.2 Anordnung der Lagerbehälter für Flüssigerdgas (LNG) mit einer Lagermenge von 3 t bis 50 t

3 Auswahl der Anlagenteile und Montage und Installation

4 Betrieb von Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas

Literaturhinweise

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

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