Anlagensicherheit / Bund

Technische Regeln für Betriebssicherheit – Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (TRBS 1115)

Vom 26. März 2021 (GMBl 2021, S. 484)

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Inhaltsübersicht

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Allgemeines

2.2 Funktionale Sicherheit

2.3 Sicherheitslebenszyklus

3 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

3.1 Allgemeines

3.2 Phasen im Sicherheitslebenszyklus

3.3 Organisatorische Maßnahmen

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Qualifikation der fachkundigen Personen

3.4 Dokumentation

4 Planung und Realisierung der Ausrüstung eines Arbeitsmittels mit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung durch den Arbeitgeber

4.1 Allgemeines

4.2 Festlegung des Schutzkonzepts für das Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber

4.3 Umsetzung des Schutzkonzeptes bezogen auf sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen durch den Arbeitgeber

4.4 Beschaffenheit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

4.4.1 Anforderungen an die Sicherheitsfunktionen

4.4.2 Anforderungen an sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen als Teil eines verwendungsfertigen Produktes

4.4.3 Anforderungen an vom Arbeitgeber in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellte sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

4.5 Errichtung der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung und Vorbereitung der Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch den Arbeitgeber

4.5.1 Installation

4.5.2 Inbetriebnahme

5 Überprüfung der Wirksamkeit der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen

6 Prüfung des Arbeitsmittels vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§§ 14 und 15 BetrSichV)

7 Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen (§§ 14 und 16 BetrSichV)

8 Verwendung und Instandhaltung

8.1 Unterweisung von Beschäftigten (§ 12 BetrSichV)

8.2 Betrieb, Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrolle (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV)

8.3 Änderungen sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen

8.3.1 Allgemeines

8.3.2 Austausch von Komponenten gegen identische oder baugleiche Teile

8.3.3 Austausch von Komponenten gegen nicht identische oder nicht baugleiche Teile

8.3.4 Änderung des Schutzkonzepts

8.4 Außerbetriebnahme der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

Anhang A
Management der funktionalen Sicherheit

A1 Anwendungsbereich

A2 Management der funktionalen Sicherheit

A 2.1 Allgemeines

A 2.2 Erforderliche Fachkunde für die an sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen beteiligten Personen

A 2.3 Verifikation

A 2.4 Validierung

A 2.5 Wirksamkeit des funktionalen Sicherheitsmanagements

A3 Planung und Realisierung

A 3.1 Festlegen der Anforderungen

A 3.2 Installation

A 3.3 Inbetriebnahme

Anhang B
Regelwerke und Normen

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

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