Anlagensicherheit / Bund

Technische Regeln für Betriebssicherheit – Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (TRBS 1115)

Vom 26. März 2021 (GMBl 2021, S. 484; berichtigt GMBl 2021, S. 630), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2024 (GMBl 2024, S. 1002)

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Inhaltsübersicht

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Allgemeines

2.2 Funktionale Sicherheit

2.3 Sicherheitslebenszyklus

3 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

3.1 Allgemeines

3.2 Phasen im Sicherheitslebenszyklus

3.3 Organisatorische Maßnahmen

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Qualifikation der fachkundigen Personen

3.4 Dokumentation

4 Planung und Realisierung der Ausrüstung eines Arbeitsmittels mit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung durch den Arbeitgeber

4.1 Allgemeines

4.2 Festlegung des Schutzkonzepts für das Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber

4.3 Umsetzung des Schutzkonzeptes bezogen auf sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen durch den Arbeitgeber

4.4 Beschaffenheit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

4.4.1 Anforderungen an die Sicherheitsfunktionen

4.4.2 Anforderungen an sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen als Teil eines verwendungsfertigen Produktes

4.4.3 Anforderungen an vom Arbeitgeber in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellte sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

4.5 Errichtung der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung und Vorbereitung der Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch den Arbeitgeber

4.5.1 Installation

4.5.2 Inbetriebnahme

5 Überprüfung der Wirksamkeit der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen

6 Prüfung des Arbeitsmittels vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§§ 14 und 15 BetrSichV)

7 Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen (§§ 14 und 16 BetrSichV)

8 Verwendung und Instandhaltung

8.1 Unterweisung von Beschäftigten (§ 12 BetrSichV)

8.2 Betrieb, Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrolle (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV)

8.3 Änderungen sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen

8.3.1 Allgemeines

8.3.2 Austausch von Komponenten gegen identische oder baugleiche Teile

8.3.3 Austausch von Komponenten gegen nicht identische oder nicht baugleiche Teile

8.3.4 Änderung des Schutzkonzepts

8.4 Außerbetriebnahme der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

Anhang A
Management der funktionalen Sicherheit

A1 Anwendungsbereich

A2 Management der funktionalen Sicherheit

A 2.1 Allgemeines

A 2.2 Erforderliche Fachkunde für die an sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen beteiligten Personen

A 2.3 Verifikation

A 2.4 Validierung

A 2.5 Wirksamkeit des funktionalen Sicherheitsmanagements

A3 Planung und Realisierung

A 3.1 Festlegen der Anforderungen

A 3.2 Installation

A 3.3 Inbetriebnahme

Anhang B
Druckanlagen

B1 Anwendungsbereich

B2 Begriffsbestimmungen

B3 Allgemeine Anforderungen

B4 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen der Druckanlage

B5 Wiederkehrende Prüfungen

B6 Beispiele

Anhang C
Ex-Anlagen

C1 Anwendungsbereich

C2 Begriffsbestimmungen

C3 Allgemeine Anforderungen

C4 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen der Ex-Anlage

C5 Wiederkehrende Prüfungen

Anhang D
Aufzugsanlagen

D1 Anwendungsbereich

D2 Begriffsbestimmungen

D3 Allgemeine Anforderungen

D4 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

D5 Wiederkehrende Prüfung

D6 Beispiele

Anhang E
Regelwerke und Normen mit Bezug auf sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

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