Immissionsschutz / Bund

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (2021) – TA Luft)

Vom 18. August 2021 (GMBl 2021, S. 1050)

Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749 geändert worden ist, und nach § 54 Absatz 11 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), der durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) aufgenommen worden ist, erlässt die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise gemäß § 51 BImSchG folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:

Inhaltsübersicht

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen

2.1 Immissionen

2.2 Immissionskenngrößen, Beurteilungspunkte, Aufpunkte

2.3 Immissionswerte

2.4 Abgasvolumen und Abgasvolumenstrom

2.5 Emissionen

2.6 Emissionsgrad und Emissionsminderungsgrad

2.7 Emissionswerte und Emissionsbegrenzungen

2.8 Einheiten und Abkürzungen

2.9 Rundung

2.10 Altanlagen

2.11 Zugänglichkeit der Normen

2.12 Schornstein

2.13 Wohnbebauung

2.14 Weitere Begriffsbestimmungen

3 Rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns

3.1 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen

3.2 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung (§8 BImSchG) oder eines Vorbescheids (§ 9 BImSchG)

3.3 Prüfung der Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns (§8a BImSchG)

3.4 Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§15 Absatz 2 BImSchG)

3.5 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung

3.5.1 Begriff der Änderung

3.5.2 Angeordnete Änderung

3.5.3 Prüfungsumfang

3.5.4 Verbesserungsmaßnahmen

4 Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

4.1 Prüfung der Schutzpflicht

4.2 Schutz der menschlichen Gesundheit

4.2.1 Immissionswerte

4.2.2 Genehmigung bei Überschreiten der Immissionswerte

4.2.3 Genehmigung bei künftiger Einhaltung der Immissionswerte

4.3 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen

4.3.1 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag

4.3.2 Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen

4.4 Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbesondere Schutz der Vegetation und von Ökosystemen

4.4.1 Immissionswerte für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide

4.4.2 Immissionswert für Fluorwasserstoff; Ammoniak

4.4.3 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte

4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen

4.5.1 Immissionswerte für Schadstoffdepositionen

4.5.2 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte für Schadstoffdepositionen oder der Prüf- und Maßnahmenwerte

4.5.3 Sonderfälle bei Überschreitung von Prüf und Maßnahmenwerten

4.6 Ermittlung der Immissionskenngrößen

4.6.1 Allgemeines

4.6.2 Ermittlung der Vorbelastung

4.6.3 Kenngrößen für die Vorbelastung

4.6.4 Kenngrößen für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung

4.7 Einhaltung der Immissionswerte

4.7.1 Immissions-Jahreswert

4.7.2 Immissions-Tageswert

4.7.3 Immissions-Stundenwert

4.8 Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen

5 Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

5.1 Allgemeines

5.1.1 Inhalt und Bedeutung

5.1.2 Berücksichtigung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren

5.1.3 Grundsätzliche Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen

5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung

5.2.1 Gesamtstaub

5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe

5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen

5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe

5.2.5 Organische Stoffe

5.2.6 Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen Stoffen

5.2.7 Karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe

5.2.8 Geruchsstoffe

5.2.9 Bioaerosole

5.2.10 Bodenbelastende Stoffe

5.2.11 Energie

5.3 Messung und Überwachung der Emissionen

5.3.1 Messplätze

5.3.2 Einzelmessungen

5.3.3 Kontinuierliche Messungen

5.3.4 Fortlaufende Ermittlung besonderer Stoffe

5.3.5 Gleichwertigkeit zu VDI-Richtlinien

5.4 Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten

5.4.1 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie

5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

5.4.3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

5.4.4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

5.4.5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

5.4.6 Holz, Zellstoff

5.4.7 Nahrungs-, Genuss und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

5.4.8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

5.4.9 Lagerung, Be und Entladung von Stoffen und Gemischen

5.4.10 Sonstiges

5.5 Ableitung von Abgasen

5.5.1 Allgemeines

5.5.2 Ableitung über Schornsteine

5.5.3 Altanlagen

6 Nachträgliche Anordnungen

6.1 Nachträgliche Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

6.1.1 Ermessenseinschränkung

6.1.2 Eingriffsvoraussetzung

6.1.3 Maßnahmen

6.1.4 Fristen

6.2 Nachträgliche Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

6.2.1 Grundsatz

6.2.2 Unverzügliche Sanierung

6.2.3 Einräumung von Sanierungsfristen

6.2.4 Verzicht auf die Genehmigung

6.2.5 Kompensation

7 Aufhebung von Vorschriften

8 Übergangsregelung

9 Inkrafttreten

Anhang 1
Ermittlung des Mindestabstandes zu empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen im Hinblick auf die Anforderungen der Nummer 4.8

Anhang 2:
Ausbreitungsrechnung

1 Allgemeines

2 Festlegung der Emissionen

3 Ausbreitungsrechnung für Gase

4 Ausbreitungsrechnung für Stäube

5 Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe

6 Bodenrauigkeit

7 Abgasfahnenüberhöhung

8 Rechengebiet und Aufpunkte

9 Meteorologische Daten

9.1 Allgemeines

9.2 Windrichtung

9.3 Windgeschwindigkeit

9.4 Obukhov-Länge

9.5 Mischungsschichthöhe

9.6 Verdrängungshöhe

9.7 Niederschlagsintensität

9.8 Lokale Kaltluft

10 Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit

11 Berücksichtigung von Bebauung

12 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten

13 Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der stündlichen Ausbreitungssituationen

14 Ausbreitungsrechnung zur Bestimmung der Schornsteinhöhe

Anhang 3
Organische Stoffe der Klasse I nach Nummer 5.2.5

Anhang 4
Äquivalenzfaktoren für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle

Anhang 5
VDI-Richtlinien und Normen zur Emissionsmesstechnik

Anhang 6
S-Werte

Anhang 7
Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

1. Allgemeines

2. Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung der Geruchsemissionen

2.1 Schornsteinhöhe

2.2 Bagatell-Geruchsstoffstrom

3. Beurteilungskriterien

3.1 Immissionswerte

3.2 Anwendung der Immissionswerte

3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge

4. Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission

4.1 Allgemeines

4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren

4.3 Ermittlung im Überwachungsverfahren

4.4 Kenngröße für die Vorbelastung

4.4.1 Allgemeines

4.4.2 Beurteilungsgebiet

4.4.3 Beurteilungsfläche

4.4.4 Messhöhe

4.4.5 Messzeitraum

4.4.6 Messpunkte

4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit

4.5 Kenngröße für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung

4.6 Auswertung

5. Beurteilung im Einzelfall

Anhang 8
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Anhang 9
Stickstoffdeposition

Anhang 10
Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren

Anhang 11
Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen

Anhang 12
Abluftreinigungseinrichtung Tierhaltung

 
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