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Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (2021) – TA Luft)
Vom 18. August 2021 (GMBl 2021, S. 1050)
Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749 geändert worden ist, und nach § 54 Absatz 11 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), der durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) aufgenommen worden ist, erlässt die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise gemäß § 51 BImSchG folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:
Inhaltsübersicht
2 Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen
2.2 Immissionskenngrößen, Beurteilungspunkte, Aufpunkte
2.4 Abgasvolumen und Abgasvolumenstrom
2.6 Emissionsgrad und Emissionsminderungsgrad
2.7 Emissionswerte und Emissionsbegrenzungen
3 Rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns
3.1 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen
3.3 Prüfung der Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns (§8a BImSchG)
3.4 Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§15 Absatz 2 BImSchG)
3.5 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung
4 Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
4.2 Schutz der menschlichen Gesundheit
4.2.2 Genehmigung bei Überschreiten der Immissionswerte
4.2.3 Genehmigung bei künftiger Einhaltung der Immissionswerte
4.3 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen
4.3.1 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag
4.3.2 Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen
4.4 Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbesondere Schutz der Vegetation und von Ökosystemen
4.4.1 Immissionswerte für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide
4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen
4.5.1 Immissionswerte für Schadstoffdepositionen
4.5.3 Sonderfälle bei Überschreitung von Prüf und Maßnahmenwerten
4.6 Ermittlung der Immissionskenngrößen
4.6.2 Ermittlung der Vorbelastung
4.6.3 Kenngrößen für die Vorbelastung
4.6.4 Kenngrößen für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung
4.7 Einhaltung der Immissionswerte
4.8 Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen
5 Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
5.1.2 Berücksichtigung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren
5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung
5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe
5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen
5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe
5.2.6 Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen Stoffen
5.3 Messung und Überwachung der Emissionen
5.3.3 Kontinuierliche Messungen
5.4 Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten
5.4.1 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
5.4.3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
5.4.4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
5.4.7 Nahrungs-, Genuss und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
5.4.8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
6.1 Nachträgliche Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
6.2 Nachträgliche Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
6.2.3 Einräumung von Sanierungsfristen
Anhang 2:
Ausbreitungsrechnung3 Ausbreitungsrechnung für Gase
4 Ausbreitungsrechnung für Stäube
5 Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe
10 Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit
11 Berücksichtigung von Bebauung
12 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten
13 Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der stündlichen Ausbreitungssituationen
Anhang 3
Organische Stoffe der Klasse I nach Nummer 5.2.5Anhang 4
Äquivalenzfaktoren für Dioxine, Furane und polychlorierte BiphenyleAnhang 5
VDI-Richtlinien und Normen zur EmissionsmesstechnikAnhang 6
S-WerteAnhang 7
Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen2. Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung der Geruchsemissionen
4. Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission
4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren
4.3 Ermittlung im Überwachungsverfahren
4.4 Kenngröße für die Vorbelastung
4.5 Kenngröße für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung
Anhang 8
Gebiete von gemeinschaftlicher BedeutungAnhang 9
StickstoffdepositionAnhang 10
Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei NutztierenAnhang 11
Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen