Bergrecht / Bayern

Bayerische Bergverordnung (BayBergV)

Vom 6. März 2006 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert am 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 134)

Auf Grund von § 176 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Nrn. 1, 2, 4, 5 und 6 in Verbindung mit Nr. 4, § 66 Satz 1 Nrn. 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 sowie § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 127 Abs. 1 Satz 1, §§ 128 und 129 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom20. Dezember 1994 (GVBl S. 1060, BayRS 750-1-W), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 2. August 2005 (GVBl S. 330), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht

Erster Teil
Vorschriften für alle Betriebe

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Verkehrssprache

§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

§ 4 Prüfungen

§ 5 Betriebliche Unterlagen

§ 6 Sicherung von Einrichtungen

§ 7 Sicherung der Erdoberfläche

§ 8 Betreten des Betriebsgeländes

§ 9 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot

§ 10 Organisation der Ersten Hilfe

Abschnitt II
Ferngesteuerte, fernüberwachte, überwachungsbedürftige und elektrische Anlagen

§ 11 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen

§ 12 Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 13 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel

§ 14 Besondere Aufzeichnungen

Abschnitt III
Explosionsgefährdete Bereiche

§ 15 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche über Tage

§ 16 Kriterien für die Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 17 Überwachung der Anlagen und Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 18 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche

Zweiter Teil
Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe

Abschnitt I
Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen - Erdöl, Erdgas, Erdwärme, Untergrundspeicherung von Erdgas - Bohrungen nach § 127 BBergG

§ 19 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen

§ 20 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen

§ 21 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und Erdgaslagerstätten und bei der Untergrundspeicherung von Erdgas

Abschnitt II
Untertägige Betriebe

Unterabschnitt 1
Grubenbaue

§ 22 Sicherheitsfesten

§ 23 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen

§ 24 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue

§ 25 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen

§ 26 Auswechseln und Rauben des Ausbaus

Unterabschnitt 2
Fahrung und Förderung

§ 27 Signale im Fahr- und Förderbetrieb

Unterabschnitt 3
Bewetterung

§ 28 Wetterversorgung

§ 29 Wetterführung

§ 30 Überwachung der Bewetterung

§ 31 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas

Unterabschnitt 4
Sonstiges

§ 32 Offenes tragbares Geleucht

Dritter Teil
Besondere Einrichtungen

Abschnitt I
Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen

§ 33 Anwendungsbereich

§ 34 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen

§ 35 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen

§ 36 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen

§ 37 Bedienung des Hebewerks

§ 38 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen

§ 39 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen

§ 40 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen

Abschnitt II
Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 41 Anwendungsbereich

§ 42 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 43 Besondere Einrichtungen

§ 44 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt

§ 45 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt

§ 46 Abnahmeprüfung durch Sachverständige

§ 47 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen

§ 48 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden

§ 49 Seilaufliegezeiten

§ 50 Regelmäßige Prüfungen

Abschnitt III
Rohrleitungen

§ 51 Errichtung, Betrieb und Überwachung von Rohrleitungen

Vierter Teil
Sprengarbeiten, Umgang mit Explosivstoffen

§ 52 Umgang mit Explosivstoffen

Fünfter Teil
Sachverständige

§ 53 Sachverständige und sachverständige Stellen

§ 53a Markscheidewesen

Sechster Teil
Schlussvorschriften

§ 54 Übertragung der Verantwortlichkeit

§ 55 Übergangsvorschriften

§ 56 Ordnungswidrigkeiten

§ 57 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 1 zu § 19 Abs. 1
Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergG

Anlage 2 zu § 19 Abs. 1
Anforderungen an Förderbohrungen und Bohrungen zum Betrieb von Erdgasspeichern

Anlage 3 zu § 51 Abs. 1
Anforderungen an Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen

 
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