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Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 (Emissionshandelsverordnung 2030 – EHV 2030)
Vom 10. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 201)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2
Gemeinsame VorschriftenUnterabschnitt 1
EmissionsberichterstattungUnterabschnitt 2
ÜberwachungUnterabschnitt 3
Versteigerung von Berechtigungen und EmissionszertifikatenUnterabschnitt 4
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen§ 13 Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
Abschnitt 3
AnlagenUnterabschnitt 1
Verfahren zur Feststellung einheitlicher AnlagenUnterabschnitt 2
Kleinemittenten§ 16 Befreiung von Kleinemittenten
§ 17 Form und Inhalt des Antrags
§ 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
Abschnitt 4
BrennstoffemissionshandelUnterabschnitt 1
Anwendungsbereich§ 25 Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche
§ 26 Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
§ 28 Ermittlung der Brennstoffmenge
§ 29 Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels
Abschnitt 5
CO2-GrenzausgleichssystemAbschnitt 6
Beleihung