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Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verodnung vom 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 605)
Inhaltsübersicht
ERSTER TEIL
Einleitende BestimmungenZWEITER TEIL
WidmungDRITTER TEIL
WegeverzeichnisVIERTER TEIL
Wegebau§ 13a Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 13b Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 14 Wegebau für Aufschließungen
§ 15 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 15a Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
FÜNFTER TEIL
WegenutzungSECHSTER TEIL
Wegeordnung§ 20 Benennung und Kennzeichnung
§ 23 Schutz der öffentlichen Wege
SIEBENTER TEIL
Wegereinigung§ 28 Reinigung und Winterdienst
§ 29 Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger
§ 30 Umfang und Häufigkeit der Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger
§ 31 Winterdienst durch die Anliegerinnen und Anlieger
§ 32 Öffentlicher Reinigungsdienst
§ 33 Gebühren für den öffentlichen Reinigungsdienst
§ 35 Bekanntgabe der zur Reinigung und zum Winterdienst Verpflichteten und der Beauftragten
§ 36 Außergewöhnliche Verschmutzung durch besondere Grundstücksnutzung
ACHTER TEIL
Entschädigung§ 38 Dauernde Beeinträchtigungen
§ 39 Vorübergehende Beeinträchtigungen
§ 41 Entschädigung bei Sondernutzungen
NEUNTER TEIL
Erschließungsbeiträge§ 44 Erhebung des Erschließungsbeitrages
§ 45 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
§ 46 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 47 Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 47a Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen
§ 49 Merkmale der endgültigen Herstellung und zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Beiträgen
§ 57 Anrechnung bisheriger Leistungen
§ 58 Berücksichtigung bisheriger Sielbaubeiträge
ZEHNTER TEIL
VerfahrenELFTER TEIL
Überleitung§ 64 Vorhandene öffentliche Wege
§ 65 Übernahmepflicht für Unternehmensstraßen
§ 67 Wegebaulast bis zur Übernahme
ZWÖLFTER TEIL
Schlussbestimmungen