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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (2012/119/EU)
Vom 10. Februar 2012, ABl. L 63 S. 1
Inhaltsübersicht
KAPITEL 1
Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung eines BVT-Merkblatts1.2. Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern
1.2.1. Allgemeines Verfahren für die Ausarbeitung eines neuen BVT-Merkblatts
1.2.2. Allgemeines Verfahren für die Überprüfung eines BVT-Merkblatts
1.2.3. Ziel der Überprüfung eines BVT-Merkblatts
1.2.4. Typischer Arbeitsablauf für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern
1.3. Stellungnahme des gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU eingerichteten Forums
1.4. Annahme der BVT-Schlussfolgerungen und Veröffentlichung des BVT-Merkblatts
KAPITEL 2
Inhalt und Geltungsbereich eines BVT-Merkblatts2.2. Gliederung eines BVT-Merkblatts
2.3. Inhalt eines BVT-Merkblatts
2.3.1. Allgemeine Informationen zum Inhalt eines BVT-Merkblatts
2.3.4. Allgemeine Informationen über den betreffenden Sektor
2.3.5. Angewandte Prozesse und Techniken
2.3.6. Aktuelle Emissions- und Verbrauchswerte
2.3.7. Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken
2.3.7.1. Allgemeine Informationen zu den bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigen
2.3.7.2. Angaben zu den einzelnen Techniken
2.3.7.2.2. Technische Beschreibung
2.3.7.2.3. Erzielter Umweltnutzen
2.3.7.2.4. Umweltleistung und Betriebsdaten
2.3.7.2.5. Medienübergreifende Auswirkungen
2.3.7.2.7. Wirtschaftliche Auswirkungen
2.3.8. Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)
2.3.10. Abschließende Bemerkungen und Empfehlungen für zukünftige Arbeiten
KAPITEL 3
BVT-Schlussfolgerungen3.2. Bestandteile einer einzelnen BVT-Schlussfolgerung
3.2.2. Beschreibung der Techniken
3.2.3. Informationen zur Beurteilung der Anwendbarkeit der Techniken
3.3. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen mit zugehörigen Umweltleistungsstufen
3.3.1. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen mit zugehörigen Emissionswerten
3.4. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen ohne zugehörige Umweltleistungsstufen
KAPITEL 4
Organisation des informationsaustauschs4.2. Die Rolle des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses
4.3. Die Rolle des nach Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU eingerichteten Forums
4.4. Die Rolle der technischen Arbeitsgruppen (TWG)
4.4.2. Zuständigkeiten und Aufgaben der TWG
4.4.5. Einbeziehung von Ausrüstungslieferanten in den Informationsaustausch
4.6. Meilensteine beim Informationsaustausch
4.6.1. Erstellung der „Liste von Überarbeitungswünschen“
4.6.2.3. Abschlusssitzung der TWG
4.6.3. Erste Runde der Datenerhebung nach der Auftaktsitzung
4.6.4. Bitten um zusätzliche Informationen
4.6.5. Arbeitsdokumente und formale Entwürfe des BVT-Merkblatts
4.7. Tools für den Informationsaustausch
KAPITEL 5
Erhebung und Übermittlung von Daten5.4.1. Allgemeine Informationen zu Umweltleistungs- und Betriebsdaten
5.4.2.1. Allgemeine Informationen zum Verbrauch
5.4.2.2. Verbrauch von Roh- und Hilfsstoffen/Ausgangsstoffen
5.4.3. Emissionen in das Wasser
5.4.7. Den Emissionsdaten beizufügende Referenzangaben
5.4.7.3. Mittelwerte, Bereiche und Verteilungen von Emissionswerten
5.5. Spezifische Fragen, die in die Zuständigkeit der einzelnen technischen Arbeitsgruppen fallen
KAPITEL 6
Qualitätssicherung bei der Ausarbeitung und überprüfung von BVT-MerkblätternAnlage 1
BEWERTUNGSSYSTEM FÜR DIE DATENQUALITÄTAnlage 2
Typischer Arbeitsablauf für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern