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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Vom 17. Dezember 2020 (BAnz AT 30.12.2020 B2)
Inhaltsübersicht
5.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
5.2 Anlagentechnik (außer Heizung)
7.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen
8 Art der Förderung, Spezielle Fördervoraussetzungen und Höhe der Förderung
8.3 Höchstgrenze förderfähiger Kosten
8.4.1 Fördersätze Einzelmaßnahme
8.4.2 Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
8.5.2.2 Verbilligung aus Bundesmitteln; Prolongationsangebot
8.6 Spezielle Fördervoraussetzungen
8.7 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen
9.1 Zuständigkeit; Informationen, Merkblätter, Öffentlichkeitsarbeit
9.2 Antragstellung, Umsetzung eines iSFP
9.3 Fachunternehmererklärung/Einbindung eines Energieeffizienzexperten
9.4 Zusage- und Bewilligungsverfahren
9.5 Auszahlung, Nachweisführung und Umsetzung eines iSFP
9.7 Auskunfts- und Prüfungsrechte, Monitoring; Öffentlichkeitsarbeit
1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
1.1 Dämmung der Gebäudehülle, Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden
2 Anlagentechnik (außer Heizung)
2.1.1 Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen - Wohngebäude
2.1.2 Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen - Nichtwohngebäude
2.1.3 Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen - Nichtwohngebäude
2.3 Nichtwohngebäude: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
2.4 Nichtwohngebäude: Kältetechnik zur Raumkühlung
3.1 Übergreifende Technische Mindestanforderungen
3.2 Gas-Brennwertheizung ("Renewable Ready")
3.2.1 Zu erfüllende Technische Mindestanforderungen, insbesondere:
3.7 Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
3.8 Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE Hybride)
3.9 Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
4.1.1 Liste förderfähiger Maßnahmen